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Entwicklungspolitische Verantwortung 

In Thüringen benötigen wir mehr Engagement für Entwicklungspartnerschaften von Land und Kommunen sowie einen zuverlässigen und an internationalen Vereinbarungen orientierten finanziellen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit.

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Entwicklungspolitische Verantwortung

Auf Grund der immer enger werdenden Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen den Industrienationen des globalen Nordens und den sogenannten Entwicklungsländern im globalen Süden, kommt der Entwicklungspolitik eine wichtige Rolle für eine global nachhaltige Entwicklung zu. Dies wird auch durch die Forderung nach einer globalen Partnerschaft für die universellen und die ganze Welt betreffenden 17 nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) der Agenda 2030 deutlich. Nicht nur der Bund, auch die Länder sind dabei wichtige Akteure: „aufgrund ihrer Zuständigkeiten, lokalen Expertise und ihrer Nähe zu wichtigen Akteuren sowie ihrer jahrelangen Erfahrungen mit der Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Entwicklungspolitik auf sub-nationaler Ebene ist ihr Beitrag wichtig und notwendig, um den Bund bei Maßnahmen zur Umsetzung der 2030-Agenda zu unterstützen.“Auch die Ministerpräsidentenkonferenz konstatiert: „Die Länder haben bereits in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zum Nachhaltigkeitsprozess und zur Erreichung der bisherigen Millennium Development Goals geleistet. Sie sind gewillt, dies mit Blick auf die Umsetzung der SDGs in Deutschland und auch im internationalen Kontext fortzuführen.“

„Seit 1996 bekennt sich der Freistaat Thüringen mit den „Leitlinien der Thüringer Entwicklungszusammenarbeit“ zu seiner entwicklungspolitischen Verantwortung und zur Gestaltung einer Politik im Sinne global nachhaltiger Entwicklung“ und 2018 wurden diese Leitlinien gemeinsam mit Thüringer entwicklungspolitischen Akteur*innen fortgeschrieben. Diese Leitlinien sollen das „Bemühen, das Thema Entwicklungspolitik stärker in der Landespolitik zu verankern und politische Planungsprozesse auf die Ziele der ‚Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung‘ der Vereinten Nationen auszurichten“ widerspiegeln.

Bildung für globale Bürger*innen

Die globale Gesellschaft verantwortungsvoll für die eigene und für die nachfolgenden Generationen zu gestalten – dazu tragen die Bildungskonzepte des Globalen Lernens und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bei. Globales Lernen und BNE sind im SDG 4.7 Bestandteil der Agenda 2030 und im UNESCO Global Action Programme on Education for Sustainable Development oder der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankert.

Auch in Thüringen finden seit über 25 Jahren Bildungsveranstaltungen des Globalen Lernens und der BNE in Kindergärten, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungsinstitutionen statt. Diese werden meist vom EWNT und seinen Mitgliedern sowie zahlreichen anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen angeboten, die zum Teil in der Landesarbeitsgemeinschaft Bildung für nachhaltige Entwicklung Thüringen zusammengeschlossen sind.Qualitativ hochwertige Bildungsarbeit benötigt professionelle Rahmenbedingungen, regelmäßigen Austausch und Vernetzung sowie Qualifizierungsangebote und kann daher nicht im Ehrenamt allein geleistet werden. Das bundesweite Eine Welt-Promotor*innen-Programm, an dem sich der Freistaat Thüringen seit 2016 beteiligt, bietet diesen Rahmen. Doch bedarf es neben einem Ausbau des Programms auf mögliche fünf Vollzeitstellen eine zuverlässige finanzielle Förderung für die Durchführung von Veranstaltungen des Globalen Lernens und BNE. Nur so lässt sich den Erwartungen an die Bildungsarbeit, eine zentrale Rolle beim gesellschaftlichen Wandel für eine nachhaltige Entwicklung zu spielen, auch finanziell Rechnung tragen. 

Bildung als Schlüssel zur einer global nachhaltigen Entwicklung ist eine der zentralen Kernkompetenzen der Länder. Daher bekannte sich der Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung wiederholt zur Umsetzung von Globalem Lernen und BNE – so auch mit der Erarbeitung eines Thüringer Aktionsplan "Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2015-2019 (ThAp BNE). Dieser Aktionsplan, der aufzeigen soll, „wie BNE in den unterschiedlichen Bildungsbereichen bisher verankert wurde“ enthält ebenso „Schlussfolgerungen aus den bisherigen Aktivitäten […], um damit Empfehlungen für künftige Vorhaben geben zu können“. Für die künftige Ausrichtung und institutionelle Einbindung von Globalem Lernen und BNE in Thüringen soll die Zusammenarbeit von Landesregierung und Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung des ThAp BNE fortgeführt werden und die bisherigen Schlussfolgerungen in einen Aktionsplan BNE 2020 – 2024 einfließen.

Wirtschaft und Entwicklung

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte heißt es: „Die verantwortungsvolle Gestaltung einer nachhaltigen und erfolgreichen Weltwirtschaft ist für Deutschland von besonderer Bedeutung. Wenige Staaten sind wirtschaftlich so stark international verflochten wie die Bundesrepublik Deutschland. […] Die zunehmende Vernetzung deutscher Unternehmen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten bietet dabei Chancen und Herausforderungen zugleich: neue Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Dabei können aber auch Risiken durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten global agierender Unternehmen entstehen. Dies gilt insbesondere für die Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländern, aber auch in Deutschland.“Das freiwillige Engagement von Unternehmen hat bisher jedoch nicht ausgereicht, um ökologische, soziale und menschenrechtliche Standards im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit wirksam durchzusetzen, weshalb es ordnungspolitische Maßnahmen, aber auch Marktanreize braucht. 

Hierbei kommt auch den Ländern eine spezifische Verantwortung bei der Gestaltung einer verantwortungsvollen Wirtschaftspolitik im Sinne global nachhaltiger Entwicklung zu. So verfügt die öffentliche Hand mit einem Anteil von mindestens 16 % des BIP über einen wirksamen Hebel, um eine ökologisch und sozial verantwortliche Produktion voranzubringen. In Thüringen wurden, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen der EU und des Bundes, in dem 2019 verabschiedeten „Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften“ die fakultativen Regelungen zur Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Aspekte beibehalten. Das bedeutet, dass die Landesregierung und -behörden, aber auch Kommunen ihre Ausschreibungen so gestalten dürfen, dass für Kinderarbeit, moderne Sklaverei, sexuelle Ausbeutung, Lohndumping oder die Verwehrung demokratische Mitbestimmung am Arbeitsplatz keine öffentlichen Gelder verwendet werden. Trotz dieser bereits seit 2011 bestehenden fakultativen Regelung haben lediglich rund 41 % der Thüringer Kommunen bei mindestens einer Beschaffung ökologische und/oder soziale Kriterien bei der Vergabe berücksichtigt.[iv]Verlässliche Zahlen zur Beschaffung durch die Landesregierung und -behörden liegen nicht vor, aber es gibt bisher auch keine Verwaltungsvorschriften, oder Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffungen wie in anderen Ländern. Dabei könnte gerade hierder Freistaat Thüringen eine strategische Steuerungsfunktion und Vorbildfunktion zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 - insbesondere des SDG 12.7einnehmen. 

Im letzten Sonderbericht „Klimawandel und Landsysteme“ des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) haben die Wissenschaftler des Weltklimarats gezeigt, wie sich unsere Landnutzung auf Treibhausgasemissionen und Klimasystem auswirken, aber auch, wie wir der Erderwärmung am geeignetsten entgegenwirken können. „Nachhaltiges Landmanagement, einschließlich nachhaltiger Forstwirtschaft, kann Landdegradierung verhindern und verringern, die Produktivität von Landsystemen aufrechterhalten und manchmal die negativen Folgen des Klimawandels auf die Landdegradierung umkehren“, heißt es in dem Bericht. Weiter: „Das gesamte technische Minderungspotenzial aus Ackerbau und Tierhaltung sowie der Agroforstwirtschaft wird auf 2,3 – 9,6 Gt CO₂Äq pro Jahr bis 2050 beziffert.“ Dies wäre weit mehr als Deutschland pro Jahr an Treibhausgas-Emissionen ausstößt. Doch auch auf den Erhalt der weltweiten Biodiversität und die Vertreibung von Ackerland von Kleinbäuer*innen (sog. „Landgrabbing“) durch Landspekulation wird durch heimische Landwirtschaft und Agrarimporte beeinflusst.

Menschenrechte, Demokratie und Teilhabe

Mit dem SDG 16 wurde Frieden, gesellschaftliche Entwicklung und gute Regierungsführung als ein Bestandteil global nachhaltiger Entwicklung von der internationalen Staatengemeinschaft gewürdigt und anerkannt, dass echte nachhaltige Entwicklung„ohne Fortschritte in den Bereichen guter Regierungsführung und Frieden nicht möglich ist.“Das „SDG 16 ist für die globale ‚2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung‘ von herausgehobener Bedeutung. Viele Länder haben lange gezögert einzugestehen, dass schlechte Regierungsführung Konflikte anheizt und Entwicklung behindert.“Darüber hinaus sind auch in Deutschland bürgerschaftliches Engagement und Mitwirkung für Akzeptanz und das Gelingen von Entwicklungspolitik und Nachhaltigkeit wichtig, da „der Schlüssel zur Ausweitung des Engagements [für die Agenda 2030, EWNT] folglich in einer Erhöhung der Selbstwirksamkeit liegen [könnte], indem der Bevölkerung konkrete Einflussmöglichkeiten auf eine nachhaltige Entwicklung aufgezeigt werden.“Wenn gesellschaftliche Ordnung sich in einem „DIE da oben“ in Abgrenzung zu einem „WIR hier unten“ manifestiert und Mitbestimmung und Selbstwirksamkeitserfahrung nicht erlebt werden, ist eine Reflektion eigener Verantwortung und Übernahme von Verantwortung für eine gesellschaftliche Transformation im Sinne nachhaltiger Entwicklung kaum möglich. Doch Mitbestimmung und Teilhabe sind keine Einbahnstraßen und müssen ermöglicht, gewollt und erlernt werden. Dies ist ganz im Sinne des SDG 16.7, das fordert, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist.

Thüringen hat sich in seiner Verfassung im Artikel 1 zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen und klar gegen Diskriminierung bekannt. Im Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit heißt es zudem: „Zu den zentralen Werten einer demokratischen Gesellschaft gehören die Gleichwertigkeit aller Menschen und ihr Recht auf Unversehrtheit. Diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen zu Menschengruppen mit unterschiedlicher sozialer, kultureller, religiöser, ethnischer und geschlechtlicher Orientierung stellen als Ungleichwertigkeitsvorstellungen die demokratische Gesellschaft in ihren Grundfesten in Frage.“Dennoch wird Diversität, also ethnische, kulturelle und soziale Vielfalt in Thüringen als „konfliktreich und problembehaftet wahrgenommen. Vorurteile und abwertende Aussagen über Menschen, die als „Anders“ erlebt werden, finden sich in weiten Teilen der Bevölkerung, ohne dass sich dabei ist ein Zusammenhang zwischen dieser Ablehnung bzw. einem Ethnozentrismus und dem sozioökonomischen Status finden ließe. Vielmehr vermuten die Autor*innen des Thüringenmonitors eine „starke kulturelle Verankerung von Ideologien der Ungleichwertigkeit“. Es bedarf daher einer Prävention gegen Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Neo-Nationalsozialismus durch gezielte Aufklärung und Bildung. 

Klima und Umwelt

Mit der Basler Konvention[i]wurde bereits 1992 ein internationales Umweltabkommen für ein umweltgerechtes Abfallmanagement und die Kontrolle des Export gefährlicher Abfälle eingeführt. Auch Deutschland gehört seit 1995 zu den Unterzeichnerstaaten und das Basler Abkommen wurde in EU und nationale Gesetzgebung integriert. Dennoch werden auch aus Deutschland Plastikmüll und Elektroschrott in Länder des globalen Südens illegal exportiert und in Deutschland als recycelt deklariert, obwohl Müll aus Deutschland laut Gesetz nur ins Ausland gelangen darf, wenn er dort verwertet wird. Doch wird die Verwertung in den Importländern nicht immer gewährleistet: Die eingeführten Abfälle werden häufig nicht ordnungsgemäß verarbeitet, sondern meist unreguliert abgelagert oder verbrannt. Dies hat nicht nur Folgen für die Umwelt, sondern auch drastische Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, die auf den Deponien arbeiten. Dazu gehören beispielsweise Geburtenkomplikationen oder Wachstumsstörungen.Die Exportregelungen des Basler Abkommens wurden 2019 durch verpflichtende Angabe von Inhaltsstoffen und Vorsortierung des Mülls sowie die Unterstützung der Importstaaten beim Recycling durch die Erzeugerländer verschärft. Das Ziel sollte es dennoch sein, Müllexporte aus der EU zu verbieten und nach der Formel reduse – reuse – recycle (Reduzieren, Wiederverwenden, Recyceln) Müll nicht mehr entstehen zu lassen. 

Europa hat eine wichtige Rolle für den globalen Klimaschutz sowie zur Anpassung an die globalen Folgen der Erderwärmung, da die EU auf Rang drei (nach China und den USA) der Verursacher für den jährlichen CO₂-Ausstoß steht. Um die weltweiten Folgen des Klimawandels abzumildern, einigte sich die Weltgemeinschaft auf der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter 2° Celsius – möglichst 1,5° Celsius – zu begrenzen. Laut des IPCC Sonderberichts vom Oktober 2018 „können noch knapp 420 Gigatonnen (Gt) CO2in die Atmosphäre abgegeben werden, um das 1,5-Grad-Ziel nicht zu verfehlen. Da die Welt jedoch jedes Jahr circa 42 Gt an CO2ausstößt – rechnerisch entspricht dies 1332 Tonnen pro Sekunde – dürfte dieses Budget in gut neun Jahren aufgebraucht sein. Das Budget von circa 1170 Gt für das Zwei-Grad-Ziel wird in etwa 26 Jahren erschöpft sein.“Thüringen hat sich mit seiner integrierten Thüringer Energie- und Klimaschutzstrategie dazu bekannt, „dass Thüringen seinen Beitrag zur Erreichung des international anerkannten Zwei-Grad-Ziels leisten muss. […] Zu diesem Zweck zielt die Landesregierung darauf, die Treibhausgasemissionen in Thüringen zu verringern und eine erfolgreiche Energiewende zu gestalten, die dezentral, regional und regenerativ ist.“ Die zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz sollen sich vor allem auf Energieeffizienzmaßnahmen, und den Ausbau erneuerbarer Energien konzentrieren. Doch Energieeffizienz allein wird nicht ausreichen, um die Erderwärmung aufzuhalten, sondern es braucht konkrete Maßnahmen zu ambitionierter Emissionsreduktion in allen Bereichen. Dazu gehört die Transformation der Infrastruktur von Stromnetzen und Verkehr aber auch eine alternative echt CO₂ neutrale Wirtschafts- und Produktionsweise. 

Migration und Entwicklung

Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Migration und Flucht wird – nicht nur in Thüringen – meist mit dem Schwerpunkt auf Probleme, Herausforderungen oder dem gesellschaftlichen Nutzen bzw. Potentialen geführt. Doch Migration ist zuerst einmal nichts anderes, als dass „eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt“ und daher menschliche Normalität. Auch internationale Migration ist keine Erscheinung der Gegenwart, auch wenn noch nie „weltweit so viele Menschen bereit, aufgrund von Kriegen, ökologischen Veränderungen, Bürgerkriegen und anderen Bedrohungengezwungenund aufgrund der technologisch bedingten Veränderungen von Raum und Zeit in der Lage [waren], ihren Arbeits- oder Lebensmittelpunkt[…] zu verändern“. Während für viele Menschen im globalen Norden Urlaub, Studium, Arbeit oder Ruhestand im Ausland nichts Ungewöhnliches sind und je nach Lebenssituation als Notwendigkeit oder als Beitrag zur Selbstverwirklichung betrachtet werden, werden diese Privilegien vielen Menschen im globalen Süden nicht eingeräumt. Und so werden, „während innerhalb Europas die Grenzen mehr und mehr durchlässig werden […], die Außengrenzen schärfer gezogen.“Die Einsicht, dass Deutschland eine Migrationsgesellschaft ist, steht somit – trotz einer lang in die deutsche Geschichte zurückreichenden Aus- und Einwanderungstradition – noch aus. Doch nur so lässt sich eine selbstbewusste gesellschaftspolitische Diskussion um Zuwanderung, Integration und Teilhabe jenseits von Polemik und dem Bedienen von rassistischen Ressentiments führen. „Dazu zählt ebenso die Einsicht, dass heute vorherrschende globale Ungleichheiten und die globalen Ursachen für Migration und Flucht ebenso Folgen und historisches Erbe (neo-)kolonialer Konstellationen zwischen Globalem Norden und Globalem Süden sind.“

Diese globalen Ursachen heißen Armut, Hunger, sexuelle Ausbeutung, moderne Sklaverei, Umweltzerstörung oder auch Krieg, Folter und Vertreibung, weshalb täglich mehr als 37.000 Menschen ihre Heimat verlassen und sich Ende 2018 weltweit über 70,8 Millionen Menschen auf der Flucht befanden. Obwohl Deutschland mit 1,1 Millionen aufgenommenen geflüchteten und asylsuchenden Menschen zu den fünf Hauptaufnahmeländern gehört, leben die meisten geflüchteten Menschen in den Nachbarländern ihrer Heimatstaaten – aufGrund der geografischen Nähe, aber insbesondere der Tatsache, dass Europa und die USA ihre Grenzen aufrüsten und sich abschotten. Meist sind dies Länder, die selbst unter politischer und gesellschaftlicher Instabilität leiden, die eine geringe Wirtschaftsleistung haben und/oder in denen Migrant*innen diskriminiert, gefoltert oder ausgebeutet werden. Eine Verbesserung dieser Situation, oder „eine Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen in ihren Herkunftsländern ist derzeit nicht abzusehen“. Deshalb dürfen Migration und Flucht in die EU sowie nach Deutschland nicht kriminalisiert werden und das Menschenrecht auf Asyl muss geachtet werden. 

Entwicklungspolitische Verantwortung
Bildung für globale Bürger*innen
Wirtschaftund Entwicklung
Menschenrechte
Klima
Migration
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